Meilensteine
Diese Auswahl präsentiert exemplarisch abgeschlossene Meilensteine, Projekte und Einzelmaßnahmen aus dem Personalentwicklungsprogramm 2030, die stellvertretend für zahlreiche erreichte Teilerfolge stehen. Sie verdeutlichen den Fortschritt auf dem Weg zur Zukunftsvision.

Implementierung einer strategischen Personalentwicklungspolitik
Aufruf und Einbindung der Wissenschaft zur Entwicklung des Personalentwicklungsprogramms 2030
Mit dem Personalentwicklungsprogramm 2030 (PEP 2030) hat das Land Berlin eine umfassende Strategie für die langfristige Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung beschlossen. Ausgangspunkt war die Analyse der demografischen Entwicklungen, des Fachkräftemangels und der steigenden Anforderungen an die Verwaltung.
Die Erarbeitung des Programms erfolgte in einem breiten Dialogprozess, bei dem gezielt die Expertise aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft sowie von Politik, Behörden und Beschäftigtenvertretungen einbezogen wurde. Wissenschaftliche Impulse kamen unter anderem von Prof. Dr. Jutta Rump (Institut für Beschäftigung und Employability), Prof. Dr. Sabine Kuhlmann (Universität Potsdam) und Prof. Dr. Gerhard Hammerschmid (Hertie School), die in den Auftaktdialogen 2023 zentrale Denkanstöße gaben. Durch diesen partizipativen Ansatz entstand ein strategisches Gesamtkonzept, das klare Handlungsfelder definiert und Meilensteine bis 2030 beschreibt. Ziel ist es, die Berliner Verwaltung als modernen, attraktiven und zukunftsfähigen Arbeitgeber aufzustellen – für die Beschäftigten ebenso wie für die Bevölkerung der Stadt.
Senatsbeschluss des Personalentwicklungsprogramms 2030 – Startschuss für die Gesamtstrategie
Am 29. August 2023 hat der Berliner Senat das Personalentwicklungsprogramm 2030 (PEP 2030) beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde der Grundstein für eine umfassende und langfristig ausgerichtete Personalstrategie gelegt, die die Berliner Verwaltung bis zum Jahr 2030 modern, leistungsfähig und zukunftsfest aufstellen soll.
Die Handlungsfelder bilden die Gesamtstrategie der Personalentwicklung im Land Berlin. Sie greifen ineinander und decken die wichtigsten Themenfelder ab – von der Gewinnung neuer Nachwuchs- und Fachkräfte über die Qualifizierung, die Gestaltung attraktiver Arbeitsbedingungen und rechtlicher Grundlagen bis hin zur Digitalisierung und Gesundheitsförderung. Auch Querschnittsthemen wie das Beschäftigtenwohnen oder moderne Arbeitsformen sind darin verankert, um den öffentlichen Dienst in Berlin nachhaltig zu stärken.
Das Programm ist in sechs Handlungsfelder gegliedert, die auf der Startseite „Unsere Vision“ näher beschrieben werden und zugleich die Struktur der Meilensteinseite darstellen. Damit wird deutlich: Der Senatsbeschluss markiert nicht nur den Beginn einzelner Vorhaben, sondern gibt den strategischen Rahmen für alle weiteren Entwicklungen vor.
Alle weiteren Maßnahmen und Projekte, die auf dieser Seite als Meilensteine vorgestellt werden, gehen auf diesen Senatsbeschluss zurück. Deshalb ist er auch im Handlungsfeld 1 verortet: als Startschuss für die Umsetzung der gemeinsamen Vision einer modernen, attraktiven und leistungsfähigen Verwaltung.
Das vollständige Programmpapier steht im Downloadbereich unter P zur Verfügung.
Harmonisierung des Berichtswesens – Rückblick, Aktualisierung und Ausblick
Am 01.04.2025 hat der Senat das Personalpolitische Aktionsprogramm (PPAP) 2024/2025 beschlossen, am 02.04.2025 wurde es dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorgelegt. Mit dem elften Bericht gilt die Berichtsverpflichtung für das Jahr 2024 als erfüllt.
Das PPAP legt seit 2017 die Schwerpunkte der Personalpolitik im unmittelbaren Landesdienst fest. Es nimmt den Umsetzungsstand der Vorhaben jeweils rückblickend in den Blick und gibt zugleich einen Ausblick auf die folgenden Jahre. Das Personalentwicklungsprogramm 2030 (PEP 2030) ist dagegen strategisch ausgerichtet, bündelt langfristige Maßnahmen bis 2030 und stellt die künftige Entwicklung in den Mittelpunkt. Ein besonderer Meilenstein ist die nun erfolgte Harmonisierung beider Berichtsformate: Die Struktur des PPAP wurde an die Systematik des PEP 2030 angepasst. Damit werden Doppelungen vermieden, Effizienz und Übersichtlichkeit gesteigert und die Ressourcen für Berichtspflichten gebündelt.
Ab dem Berichtsjahr 2025 wird die Harmonisierung zudem ausgeweitet: Die bislang getrennten Datenerhebungen zum Personalmanagementbericht und zur Gesundheitsberichterstattung werden in einem abgestimmten Verfahren zusammengeführt. Ziel ist es, die Datenabfragen für die Behörden zu vereinfachen, Prozesse zu bündeln und die Ableitung von Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen aus einer gemeinsamen Datengrundlage zu stärken.
Weitere Schritte zur Harmonisierung des Berichtswesens, einschließlich der vorbereitenden Arbeiten für eine künftige technische Systemunterstützung im Rahmen des Projekts Serviceorientiertes Personalmanagement (SPM), befinden sich in Planung.
Mit dem Beschluss des PPAP 2024/2025 wurde nicht nur der gesetzliche Auftrag erfüllt, sondern zugleich die Basis für eine klare, kohärente Personalstrategie gelegt, die sowohl Rückblick, aktuelle Entwicklungen als auch Zukunftsvisionen integriert.
Das vollständige Programmpapier des PPAP 2024/2025 steht im Downloadbereich unter dem Buchstaben P zur Verfügung.
Personalkongress 2024 (Inside PEP 2030)
Der Personalkongress „Inside PEP 2030“ am 30.05.2024 stand im Zeichen einer zukunftsfähigen Personalentwicklung und des kulturellen Wandels in der Berliner Verwaltung. In fünf Workshops wurden zentrale Themen wie Innovation im Recruiting, rechtliche Modernisierung, Qualifizierung, Attraktivitätssteigerung sowie die Integration von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz diskutiert. Die dabei entwickelten Ansätze flossen direkt in die Weiterentwicklung des Personalentwicklungsprogramms PEP 2030 ein. Die erarbeiteten Maßnahmen und Aufgaben befinden sich seither in der Umsetzung, teils in Bearbeitung oder im Themenspeicher für eine spätere Weiterverfolgung. Die Abteilung Landespersonal der Senatsverwaltung für Finanzen sowie deren nachgeordnete Behörden arbeiten aktiv daran, die identifizierten Handlungsfelder weiter voranzubringen. Viele Vorhaben werden dabei gemeinschaftlich über Behörden hinweg gestaltet. Einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte bietet die veröffentlichte Innovationsagenda.
Landesweite Erhebung des Migrationshintergrundes der Beschäftigten
Die landesweite Beschäftigtenbefragung zum Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit in der Berliner Verwaltung. Die Abteilung Landespersonal der Senatsverwaltung für Finanzen hat die Umsetzung federführend und in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung koordiniert und gemeinsam mit dem Amt für Statistik die methodische Grundlage geschaffen. Rechtsgrundlage für die Befragung ist § 11 des Partizipations- und Integrationsgesetzes Berlin (PartMigG). Die anonym erhobenen Daten liefern erstmals ein belastbares Bild zur Diversität der Berliner Verwaltung und dienen als Ausgangspunkt für konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Teilhabe und Sichtbarkeit von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Befragung bildet damit einen zentralen Baustein für die Weiterentwicklung einer modernen, offenen und vielfältigen Verwaltungskultur. Detaillierte Informationen, Auswertungen und Handlungsempfehlungen sind auf der Webseite der Fachstelle PartMigG bei der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration (externer Link) sowie auf der Seite der Leitstelle Diversity (externer Link) abrufbar.
Diversity-Landesprogramm 2.0, Säule Personal
Am 23.09.2025 hat der Berliner Senat das Diversity-Landesprogramm 2.0 für die Säule Personal beschlossen. Ziel ist es, die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft in der Verwaltung noch sichtbarer zu verankern und zugleich moderne Personalstrategien weiterzuentwickeln. Das Programm knüpft an die Erfahrungen der Laufzeit des ersten Diversity-Landesprogrammes (2020-2023) an und bündelt zentrale Maßnahmen – u. a. zur Förderung von Beschäftigten mit Migrationsgeschichte, zur Gleichstellung, zum inklusiven Generationenmanagement sowie zu Diversity-Trainings. Diversity wird dabei bereichsübergreifend und systematisch in alle personalstrategischen Maßnahmen integriert – von der Personalgewinnung bis zur Entwicklung. Mit dem Diversity-Landesprogramm 2.0 setzt die Berliner Verwaltung ein klares Signal: Vielfalt ist kein Selbstzweck, sondern ein Erfolgsfaktor für Innovation, Attraktivität und Chancengerechtigkeit. Wir laden alle Mitarbeitenden und Verantwortlichen ein, diesen Weg aktiv mitzugestalten – für eine inklusive und innovative Verwaltung.
Das Diversity-Landesprogramm 2.0, Säule Personal – steht im Downloadbereich unter dem Buchstaben D zur Verfügung.
Dualer Studiengang Soziale Arbeit verlängert
Die Fortführung des dualen Studiengangs Soziale Arbeit an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen konnte mit Verlängerung des Kooperationsvertrags abgesichert werden. Der duale Studiengang wurde 2023 gemeinsam mit der Hochschule, angepasst an die Bedürfnisse der Berliner Verwaltung, entwickelt und etabliert. Die zwei weiteren vertraglich vereinbarten Kohorten in 2026 und 2027 ermöglichen jeweils die Ausbildung von 40 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern.
Mit der Fortführung der Zusammenarbeit wird ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Fachkräftesicherung geleistet: Das Land schafft die Möglichkeit, eigene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auszubilden und sie langfristig für eine Tätigkeit im Dienst des Landes zu gewinnen. Die ersten Absolventinnen und Absolventen werden im September diesen Jahres ihren Bachelorabschluss erlangen.

Innovation von Recruiting und Onboarding
Onboarding
Ein strukturierter Onboarding-Prozess ist ein wesentlicher Beitrag für eine erfolgreiche Einarbeitung und langfristige Bindung neuer Beschäftigter. Um das Onboarding im Land Berlin systematisch und möglichst einheitlich zu gestalten, hat die Senatsverwaltung für Finanzen gemeinsam mit den Berliner Behörden Eckpunkte für ein landesweit abgestimmtes Vorgehen entwickelt.
Die Handreichung „Onboarding im Land Berlin“ bietet eine praxisorientierte Grundlage, die sowohl die fachliche Einarbeitung als auch die soziale Integration neuer Beschäftigter berücksichtigt. Ziel ist es, eine wertschätzende Willkommenskultur zu fördern und neue Beschäftigte frühzeitig handlungsfähig zu machen. Die Vorgehensweise lässt Raum für individuelle Anpassungen in den einzelnen Behörden. Das Onboarding-Konzept berücksichtigt zudem weitere Situationen wie interne Stellenwechsel (Crossboarding) oder Rückkehrprozesse nach längerer Abwesenheit (Reboarding). Durch einen professionellen Einstieg werden nicht nur neue Beschäftigte gestärkt, sondern auch die Fachlichkeit, die Zusammenarbeit und die kulturellen Werte innerhalb der Berliner Verwaltung gezielt weiterentwickelt.
Die Handreichung „Onboarding im Land Berlin“ sowie drei begleitende Checklisten stehen im Downloadbereich unter dem Buchstaben O zur Verfügung.
Projekt Optimierung & Beschleunigung erweitertes Stellenbesetzungsverfahren
Mit dem Projekt „Erweiterter Stellenbesetzungsprozess“ (12.02. – 30.06.2024) wurde die gesamte Prozesskette der Stellenbesetzung im Landesdienst Berlin systematisch betrachtet – von der Entstehung einer Vakanz über das Auswahlverfahren bis hin zum erfolgreichen Onboarding neuer Beschäftigter. Ziel des Projekts war es, den Prozess effizienter, verbindlicher und transparenter zu gestalten. Dazu wurden die wesentlichen Handlungsfelder identifiziert: klare Prozessverantwortlichkeiten, verbindliche Zeitvorgaben, standardisierte Abläufe und eine frühzeitige Einbindung aller relevanten Stellen. Gleichzeitig wurde ein Fokus auf die Stärkung der Arbeitgeberattraktivität gelegt – insbesondere durch ein strukturiertes und wertschätzendes Onboarding.
Die entwickelten Empfehlungen schaffen die Grundlage für eine praxisnahe, rechtssichere und moderne Gestaltung der Stellenbesetzungsprozesse im Land Berlin. Sie flossen und fließen schrittweise in die laufenden Umsetzungsprojekte und Reformvorhaben ein.
Start zentraler Rekrutierungsservice/ Personalhub als zusätzliches Angebot zur Unterstützung der Personalgewinnung in Behörden (Landesverwaltungsamt)
Seit Sommer 2024 ergänzt der Zentrale Rekrutierungsservice (ZRS) das Dienstleistungsangebot des Landesverwaltungsamts Berlin. Der ZRS ist Teil des neu geschaffenen Personalhubs, der die gezielte Gewinnung von Fach- und Nachwuchskräften für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin unterstützt. Der Fokus des Personalhubs liegt auf drei zentralen Handlungsfeldern: der systematischen Gewinnung geeigneter Bewerbender, der Entwicklung bedarfsgerechter Einstiegsqualifizierungen und Onboarding-Maßnahmen sowie dem Einsatz digitaler und KI-gestützter Lösungen für ein modernes, behördenübergreifendes Personalmanagement. Besondere Schwerpunkte bilden aktuell die Entwicklung einer KI-gestützten Matching-Plattform zur passgenauen Zusammenführung von Stellenprofilen und Bewerbenden sowie die Erarbeitung flexibler digitaler E-Learning-Angebote für die schnelle und praxisnahe Einarbeitung neuer Beschäftigter in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin. Damit leistet der Personalhub einen wichtigen Beitrag, um die Personalgewinnung im Land Berlin zukunftsfähig, effizient und nutzerorientiert auszurichten.
Einheitliche Stellenanzeigen für das Land Berlin
Um sich im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchs- und Fachkräfte erfolgreich zu positionieren, hat das Land Berlin ein einheitliches Design für Stellenanzeigen eingeführt. Damit wird ein konsistenter und wiedererkennbarer Außenauftritt geschaffen, der Professionalität und Attraktivität unterstreicht.
Die neuen Vorlagen gewährleisten Einheitlichkeit, ohne die Individualität der einzelnen Behörden einzuschränken. Diese können sich beispielsweise über eine eigene Bildsprache, optionale Videopräsentationen und den individuell befüllbaren Benefit-Baukasten darstellen. So entsteht ein moderner und hochwertiger Gesamtauftritt – unabhängig davon, ob eine Stelle bei einer Senatsverwaltung, einem Bezirksamt oder bei der Polizei ausgeschrieben wird.
Für Bewerbende bedeutet dies mehr Orientierung, Transparenz und Vergleichbarkeit. Klare Strukturen, kompakte Texte und der strukturierte Benefit-Baukasten erleichtern insbesondere Personen ohne Verwaltungshintergrund den Zugang zu den wesentlichen Informationen und steigern die Attraktivität der Ausschreibungen.
Ab Oktober 2025 können Stellenanzeigen ausschließlich im neuen Design veröffentlicht werden. Begleitet wird die Umsetzung durch einen Gestaltungsleitfaden, der praxisnahe Hinweise und konkrete Empfehlungen zur Befüllung der Templates bietet.
Dieser richtet sich in erster Linie an interne Nutzende, wird fortlaufend überarbeitet und ist im Downloadbereich unter dem Buchstaben G abrufbar.
Neue AV Stellenausschreibung in Kraft
Die neuen Ausführungsvorschriften für die Ausschreibung von Stellen (AV Stellenausschreibung) sind zum 5. Dezember 2025 in Kraft getreten. Sie wurden am 28. November 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und lösen die bisherige Fassung ab.
Mit der Neufassung werden Stellenausschreibungen im Land Berlin modernisiert und Verfahren beschleunigt, um die Gewinnung neuer Dienstkräfte zu erleichtern und die langfristige Bindung talentierter Nachwuchskräfte zu stärken.
Die Überarbeitung erfolgte unter umfassender Beteiligung der Dienststellen des Landes Berlin, der Interessenvertretungen der Beschäftigten sowie der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände.
Die neue AV Stellenausschreibung sowie eine Synopse mit der Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung stehen im Downloadbereich unter dem Buchstaben A zur Verfügung.

Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Verkündung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 (BerlBVAnpG 2024-2026)
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 (BerlBVAnpG 2024–2026) wurden zum Jahreswechsel 2024 auf 2025 wichtige Anpassungen bei Besoldung und Versorgung im Land Berlin beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, bestehende Regelungen weiterzuentwickeln und an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen.
Mit Wirkung vom 1. November 2024 erfolgte eine Anpassung der Grundgehaltssätze um einen Sockelbetrag in Höhe von 275,05 Euro, während Amts- und Stellenzulagen um 4,76 Prozent angepasst worden sind. Für die Grundgehaltssätze und bestimmte Zulagentatbestände erfolgte am 1. Februar 2025 eine lineare Anpassung um 5,9 Prozent und am 1. Januar 2026 ist eine weitere lineare Anpassung um 0,4 Prozent vorgesehen. Die Anwärtergrundbeträge wurden am 1. November 2024 um 100 Euro und am 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Durch eine Neufassung der §§ 39 bis 41 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) wurde der Familienzuschlag reformiert. Nunmehr wird der Familienzuschlag nicht mehr in Zusammenhang mit einem bestimmten Familienstand gewährt, sondern richtet sich nur noch nach der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder zusteht (§ 40 BBesG BE). Der Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt somit. Denjenigen Dienstkräften, die bislang einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten haben, wird zur Besitzstandswahrung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszulage gewährt (§ 87 BBesG BE). Im Einklang mit dem gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte und entsprechend der gelebten Realität von Familien im Land Berlin wird zukünftig das Einkommen der zweiten Person in der Ehe beziehungsweise der eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der Prüfung des Mindestabstandsgebots pauschal berücksichtigt. Um die amtsangemessene Alimentation in den Fällen sicherzustellen, in denen die geehelichte Person aus gesetzlich anerkannten Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und somit nicht zum Familieneinkommen beitragen kann, wurde ein ergänzender Familienzuschlag (§ 40a BBesG BE) eingeführt. Zudem wurden Änderungen im Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) und der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung vorgenommen. Insbesondere wurden Regelungen präzisiert, die Versorgungslücken vermeiden. Die Freibeträge beim Hinzuverdienst wurden an das aktuelle Sozialversicherungsrecht angepasst. Die Änderungen sorgen für mehr Rechtssicherheit, berücksichtigen die wirtschaftlichen Entwicklungen und tragen dazu bei, die Versorgung beamteter Dienstkräfte und Versorgungsempfangenden weiterhin verlässlich und transparent auszugestalten.“
Inkrafttreten der Dienstrechtsreform I (DRR I)
Mit Inkrafttreten der Dienstrechtsreform I (DRR I) am 8. März 2025 hat das Land Berlin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung seines Dienstrechts vollzogen. Ziel der Reform ist es, den öffentlichen Dienst attraktiver, flexibler und zukunftsfähiger zu gestalten. Die Reform war notwendig, um bestehende rechtliche Strukturen an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes und die Bedürfnisse einer modernen Verwaltung anzupassen. Durch die DRR I wurden unter anderem Laufbahnwege vereinfacht, Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte im Landesdienst verbessert und Regelungen für die Personalgewinnung und -entwicklung weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Hürden abgebaut, um Personalverfahren effizienter und praxistauglicher zu gestalten.
Die wichtigsten Unterlagen zur DRR I – darunter ein Flyer, die aktuellen Rundschreiben sowie die Präsentation zur Informationsveranstaltung – stehen im Downloadbereich unter dem Buchstaben D zur Verfügung.
Neufassung der Ausführungsvorschriften über Rechtsschutzmaßnahmen für Beschäftigte des Landes Berlin (AV Rechtsschutz)
Die Ausführungsvorschriften über Rechtsschutzmaßnahmen in Zivil-, Bußgeld- und Strafsachen sowie in Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen für Beschäftigte des Landes Berlin wurden am 6. Februar 2026 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht und sind am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.
Mit der Neufassung werden die bestehenden Regelungen umfassend aktualisiert und an aktuelle Anforderungen angepasst. Ziel ist es, Beschäftigte des Landes Berlin in rechtlich belastenden Situationen verlässlich zu unterstützen und gleichzeitig für die Dienststellen ein transparentes und einheitliches Verfahren zu gewährleisten.
Die AV Rechtsschutz verbessern insbesondere die finanzielle Absicherung der Beschäftigten, vereinfachen und strukturieren die Bewilligungsverfahren und stärken den Schutz in Fällen, in denen Beschäftigte im dienstlichen Kontext Gewalt erfahren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Fürsorge des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und zur Stärkung sicherer Arbeitsbedingungen in der Berliner Verwaltung.

Systematisierung von Qualifizierung und Kompetenzaufbau
Digitaler Kompetenzcheck (Verwaltungsakademie Berlin)
Die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) stellt den Beschäftigten der Berliner Verwaltung seit September 2023 den Digitalen Kompetenzcheck zur Verfügung. Das wissenschaftlich fundierte Online-Tool unterstützt dabei, die eigenen digitalen Kompetenzen einzuschätzen und gezielt weiterzuentwickeln. Grundlage ist der europaweit anerkannte Kompetenzrahmen DigComp, der speziell für den Verwaltungsbereich angepasst wurde. Der Kompetenzcheck ermöglicht eine anonyme Selbsteinschätzung entlang typischer Arbeits- und Alltagssituationen. Die Teilnehmenden erhalten einen individuellen Ergebnisbericht mit einer Einordnung in Niveaustufen, konkreten Lernempfehlungen sowie passenden Fortbildungsangeboten der VAk. Ziel ist es, alle Beschäftigten auf ihrem individuellen Weg der digitalen Qualifizierung zu unterstützen und so die Verwaltung schrittweise zukunftsfähig aufzustellen. Der Digitale Kompetenzcheck ist eine der ersten umgesetzten Maßnahmen aus dem Personalentwicklungsprogramm 2030. Die Entwicklung erfolgte unter Federführung der VAk in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen, der Initiative D21, wissenschaftlichen Partnern wie der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) und der Enterra GmbH.
Weitere Informationen und Zugang zum Kompetenzcheck (externer Link).
Kompetenzaufbau für Neu- und Quereinsteigende in der Berliner Verwaltung (Verwaltungsakademie Berlin)
Mit dem erarbeiteten Konzept zum Kompetenzaufbau wurde im Mai 2024 ein wichtiger Schritt umgesetzt, um Neu- und Quereinsteigenden den Einstieg in die Berliner Verwaltung zu erleichtern. Die Abteilung Landespersonal hat das Konzept in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) vorgelegt. Es sieht einen modularen Ausbau der Fortbildungsangebote in digitalen, analogen und hybriden Formaten vor.
Das Ergebnis sind klar strukturierte Qualifizierungsangebote, die gezielt auf unterschiedliche Vorerfahrungen zugeschnitten sind:
- Die Basisqualifikation I vermittelt grundlegende Verwaltungskenntnisse für neue Tarifbeschäftigte ohne Verwaltungsausbildung und eröffnet den Zugang zu weiterführenden, aufstiegsqualifizierenden Lehrgängen.
- Die Basisqualifikation II richtet sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Hochschulabschluss und vermittelt fachliches Verwaltungswissen für den Einsatz in der Berliner Verwaltung.
Ergänzend werden praxisnahe Seminare und Lehrgänge angeboten, die insbesondere das Onboarding unterstützen. Diese werden in Abstimmung mit Führungskräften oder Fortbildungsbeauftragten ausgewählt und von Fachkräften der Berliner Verwaltung begleitet.
Als weitere sichtbare Umsetzungsschritte wurden die Einstiegsangebote auf der Webseite der VAk gebündelt, eine transparente Angebotsübersicht erstellt sowie die Themenseite Fortbildung überarbeitet. Darüber hinaus erfolgen fortlaufend Abstimmungen zu den Anforderungen in den Verwaltungskernthemen, sodass das Angebot kontinuierlich erweitert wird. Die VAk bereitet zudem vor, einzelne Themen in Eigenregie zu digitalisieren und baut hierfür einen eigenen Bereich inhaltlich und personell auf.
Damit steht erstmals ein umfassendes und systematisches Qualifizierungspaket bereit, das den Einstieg in die Berliner Verwaltung nachhaltig stärkt. Mehr Informationen und Kontaktdaten sind auf der Webseite der Verwaltungsakademie Berlin (externer Link) zu finden.
Blended Learning als fester Bestandteil für Neu- und Quereinsteigende (Verwaltungsakademie Berlin, Landesverwaltungsamt)
Blended Learning hat sich als fester Bestandteil der Qualifizierung in der Berliner Verwaltung etabliert und wird kontinuierlich ausgebaut. Besonders für Neu- und Quereinsteigende wird das Format weiterentwickelt: Die Basisqualifizierung wird künftig als teildigitalisierter Lehrgang angeboten. Am 10. Oktober 2024 fand dazu ein Termin mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) zur Konzeption einer modularen, digitalen und on-demand abrufbaren Reihe mit den Verwaltungskernthemen statt. Die VAk hat relevante Themenfelder mit Schwerpunkten identifiziert; Abstimmungstermine zu den Inhalten haben bereits stattgefunden. Die Umsetzung ist KI-gestützt geplant, einzelne Teile wurden bereits digitalisiert.
Über die VAk stehen den Beschäftigten schon heute verschiedene E-Learning-Angebote zur Verfügung, beispielsweise zu den Themen Aufbau der Berliner Verwaltung und Gemeinsame Geschäftsordnung I, Informationssicherheit, Datenschutz in der Praxis oder den sicheren Umgang mit MS Word. Parallel dazu werden die digitalen Lernformate zunehmend berufsgruppenspezifisch entwickelt. In enger Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt (LVwA) werden neue Formate aufgebaut – unter anderem zur Optimierung und teilweisen Digitalisierung des Onboardingprogramms für die Bürgerämter. Der aktuelle Umsetzungsstand wird laufend bei der VAk erhoben. Darüber hinaus sind Einstiegsqualifizierungen für Personalsachbearbeitungen, Bürgerämter und technische Dienste geplant. Auch komplexe Inhalte wie Haushaltsmodule sollen in Zukunft digitalisiert werden. Damit wächst das Angebot kontinuierlich und eröffnet flexible, moderne Lernwege, die Zeit und Ressourcen sparen und zugleich dem Personalmangel bei Lehrenden entgegenwirken.
Erster Ausbildungspreis des Landes Berlin verliehen
Am 14. Oktober 2024 wurde im Roten Rathaus erstmals der Ausbildungsaward des Landes Berlin vergeben. Mit der Auszeichnung werden besonders innovative Ausbildungsansätze in der Berliner Verwaltung prämiert. Den ersten Platz erreichte das Ausbildungsbüro Marzahn-Hellersdorf, das zentrale Verwaltungsaufgaben für Auszubildende bündelt. Platz zwei belegte das Ausbildungsbürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg, Platz drei die Einführung des digitalen Berichtshefts im Bezirk Treptow-Köpenick.
Mit der erstmaligen Verleihung des Berliner Ausbildungspreises 2024 wird ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der Ausbildung gesetzt. Sie ist der Schlüssel, um gezielt junge Talente zu fördern und die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt zu meistern. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf betonte: „Wir sind sehr stolz, mit unserem Konzept Das Ausbildungsbüro überzeugt und damit den ersten Platz abgeräumt zu haben. Mit dieser Auszeichnung wird unser Engagement gewürdigt und unterstreicht zusätzlich die Wichtigkeit einer modernen Ausbildung mit Zukunft.“
Bei der feierlichen Verleihung hob Staatssekretär Wolfgang Schyrocki die Bedeutung des Preises hervor: „Dienststellen, die Herausforderungen in Chancen umwandeln und Ausbildung neu denken, sollen durch den Ausbildungspreis eine Bühne erhalten. Ihre Projekte sind wertvolle Impulsgeber, um neue Wege zu beschreiten und die moderne Arbeitswelt aktiv mitzugestalten.“ Eine ausführliche Darstellung der prämierten Projekte sind in den Best Practices zum Download zu finden. Dort ist das Best Practice „Innovative Ausbildungskonzepte (Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Senatsverwaltung für Finanzen)“ hinterlegt – inklusive der Broschüre „Empfehlung zur Umsetzung innovativer Ausbildungskonzepte zur Steigerung von Ausbildungsqualität und –attraktivität“.
Die Broschüre ist außerdem im Downloadbereich unter dem Buchstaben E abrufbar.
Empfang für Praxisanleitende im Technikmuseum
Um die Vernetzung des Ausbildungspersonals zu stärken, wurden im Jahr 2024 verschiedene Formate etabliert – darunter ein digitales Fachnetzwerk mit mittlerweile über 200 registrierten Nutzenden sowie ein regelmäßiger Jour fixe zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und den mit Ausbildung betrauten Beschäftigten der Dienststellen.
Ein besonderer Höhepunkt war der erste Empfang für die Praxisanleitenden, der am 21. Oktober 2024 im Lokschuppen des Technikmuseums stattfand. Auf Einladung des Regierenden Bürgermeisters und organisiert von der Abteilung Landespersonal wurde mit der Veranstaltung der engagierte Einsatz der Praxisanleitenden gewürdigt. Damit wurde ihre zentrale Rolle für die Qualität der Ausbildung im Land Berlin sichtbar hervorgehoben.
Führungsleitbild Berlin
Mit dem Projekt „Führungsleitbild Berlin“ (01.2025 – 06.2025) entwickelte die Abteilung Landespersonal unter breiter Beteiligung ein gemeinsames, modernes Führungsverständnis für den unmittelbaren Landesdienst Berlins. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis von Führung zu etablieren, welches sich an den Prinzipien von New Work orientiert. Das wertebasierte Führungsleitbild wurde unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse, dem Feedback der Berliner Behörden, von Führungsleitbildern in Berlin, anderen Bundesländern sowie europäischen Verwaltungen und internationalen Unternehmen erarbeitet. Es kann behördenspezifisch ergänzt und in behördenspezifisches Führungsverhalten ‚übersetzt‘ werden, sofern es den Führungswerten Berlins nicht widerspricht. Auf diesem Wege können berlinweit einheitliche Führungswerte und ggf. behördenspezifisches Führungsverhalten miteinander verknüpft werden. Das Führungsleitbild bildet die Grundlage für einen reflektierten, wertebasierten Führungsstil, der den Wandel aktiv gestaltet und gleichzeitig Stabilität bietet. Es dient zudem dazu, die Führungskräfteentwicklung zu unterstützen und die Arbeitskultur in den Berliner Behörden weiterzuentwickeln. Die landesweite Implementierung und Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten und wird je nach Bedarf durch Beratungs- und Begleitangebote in Kooperation mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) unterstützt.
Das Führungsleitbild Berlin steht im Downloadbereich unter dem Buchstaben F zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zum Projektverlauf, zu den Inhalten sowie ein umfangreicher FAQ-Bereich stehen auf dem Beschäftigtenportal der Berliner Verwaltung (externer Link) zur Verfügung. Der Zugriff ist ausschließlich für Beschäftigte der Berliner Verwaltung möglich.
Entwicklung der Vision und Strategie „Wissensmanagement 2030“
Das Wissen der Beschäftigten ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die öffentliche Verwaltung. Der demografische Wandel und der Mangel an Nachwuchskräften stellen die Berliner Verwaltung vor große Herausforderungen. Mit dem Ausscheiden erfahrener Mitarbeitenden geht wertvolles Wissen verloren, da es oft unzureichend dokumentiert wird. Zusätzliche Belastungen entstehen durch hohe Fluktuation, langwierige Stellenbesetzungsverfahren und steigende Anforderungen bei knappen Ressourcen. Die Digitalisierung schreitet langsam voran, ist aber entscheidend für eine zukunftsfähige Verwaltung. Sie verlangt neue Kompetenzen und fördert die Bedeutung von Wissensmanagement, welches strategisch in die Verwaltungsarbeit integriert werden will. Dazu gehören eine offene Wissenskultur, der gezielte Einsatz digitaler Tools und die Förderung von Kommunikations- und Dokumentationskompetenzen.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen definiert die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin für das landesweite Wissensmanagement, Strukturen für die Zukunft, um eine erfolgreiche Wissensarbeit zu schaffen, die auch gelebt wird. Das Wissen der Behörde muss gesichert und auch jenseits von Expertenwissen für relevante Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügbar gemacht werden. Um von Wissensinseln hin zu Netzwerken zu kommen, müssen Strukturen gelebt werden, die einen intensiven und regelmäßigen Austausch sowie eine kontinuierliche Dokumentation ermöglichen. Gebündelt wird das Themenfeld beim Team landesweites Wissensmanagement in der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. Hierzu zählt die zentrale Steuerung des Netzwerks, die strategische Weiterentwicklung des Wissensmanagements und Umsetzung landesweiter Maßnahmen. Ein zentraler Bestandteil des Erfolgs stellen die behördlichen Wissensmanagerinnen und -manager dar. Die Aufgabe der Wissensmanagerinnen und -manager ist es, Konzepte und Strategien zur Implementierung und (Weiter-)Entwicklung des Wissensmanagements in ihren jeweiligen Behörden zu entwickeln. Dabei analysieren und bewerten sie Wissensprozesse vor Ort, ebenso Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung hinsichtlich ihrer Bedeutung für das individuelle und strategische Wissensmanagement.
In regelmäßigen Netzwerktreffen und Austauschrunden arbeiten die behördlichen Wissensmanagerinnen und -manager gemeinsam mit dem Team landesweites Wissensmanagement an der Vision und Strategie für das Wissensmanagement 2030. Ziel ist es, durch die gemeinsame Erarbeitung von Fokusthemen einen Blick in die Zukunft des Wissensmanagements zu werfen und diese fortlaufend zu bearbeiten. Durch weitere Formate, wie dem Good-Practice-Zirkel, werden wertvolle Beispiele von gelebtem Wissensmanagement aus der Arbeitspraxis mit anderen Wissensmanagerinnen und –managern geteilt.
Detaillierte Informationen zu „Wissensmanagement 2030 stehen im Themenportal Landesweites Wissensmanagement im Beschäftigtenportal der Berliner Verwaltung (externer Link) zur Verfügung. Der Zugriff ist ausschließlich für Beschäftigte der Berliner Verwaltung möglich.

Attraktivitätssteigerung des Landes Berlin als Arbeitgeber
Rahmenvereinbarung mit der Charité zur arbeitsmedizinischen Zusammenarbeit

Die Senatsverwaltung für Finanzen, stellvertretend für das Land Berlin, und die Charité – Universitätsmedizin Berlin mit ihrem arbeitsmedizinischen Zentrum (AZM) haben im April 2024 für ihre Zusammenarbeit im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz mit einem Memorandum of Understanding (MoU) den Grundstein gelegt. In diesem MoU wurde die umfassende arbeitsmedizinische Betreuung aller Beschäftigten des Landes Berlin durch das AZM der Charité erklärt.
Im Februar 2025 wurde die Kooperation durch eine Rahmenvereinbarung auf vertragliche Füße gestellt und die Nutzung des Angebots durch die Behörden des Landes Berlin damit vereinfacht. Das Spektrum umfasst unter anderem die arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratungsangebote, Maßnahmen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung sowie die Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Ziel ist es, Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu sichern – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Anforderungen durch die digitale Transformation.
Maßnahmen zur Erhöhung des Ausbildungsplatzanteils von Menschen mit Behinderung
Die Abteilung Landespersonal der Senatsverwaltung für Finanzen hat verschiedene Maßnahmen entwickelt, um die Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausbildung von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung zu verbessern. Dazu zählen unter anderem die Gründung eines landesweiten Netzwerks für Nachwuchskräfte mit Behinderung sowie die Erstellung eines Handlungsleitfadens zur inklusiven Ausbildung, der Dienststellen bei der praktischen Umsetzung unterstützt. Mit dem Rundschreiben SenFin IV Nr. 35/2023 wurden zudem die Voraussetzungen zur Beantragung sogenannter Inklusionsmittel erleichtert. Diese können eingesetzt werden, um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten Personen gezielt zu fördern. Ein ergänzendes FAQ beantwortet häufige Fragen zu Verfahren, Begrifflichkeiten und Voraussetzungen der Förderung.
Sowohl der Handlungsleitfaden (unter H) als auch das FAQ zu Inklusionsmitteln (unter F) stehen im Downloadbereich dieser Webseite zur Verfügung.
Die Maßnahmen tragen dazu bei, die Ausbildungsstrukturen im Land Berlin barriereärmer und inklusiver zu gestalten.
New Work im öffentlichen Dienst
Die Broschüre „New Work im öffentlichen Dienst“ zielt darauf ab, traditionelle Arbeitsweisen im Land Berlin durch flexible, sinnstiftende und menschenzentrierte Modelle zu transformieren. Sie unterstützt Dienststellen dabei, moderne Arbeitsformen wie flexible Arbeitszeiten und -orte, partizipative Entscheidungsprozesse sowie eine Vertrauenskultur einzuführen, um die Work-Life-Balance zu verbessern, Selbstverwirklichung und Kreativität zu fördern und Arbeitsplätze an aktuelle Anforderungen anzupassen. Zentrale Themen sind digitale Tools (z. B. E-Akte), agile Methoden und die langfristige Integration von New Work als nachhaltiger Prozess. Sie wurde verfasst, um den öffentlichen Dienst auf Veränderungen wie Digitalisierung und demografische Entwicklung vorzubereiten und ihn attraktiver für Beschäftigte zu machen. Zielgruppe sind Mitarbeitende und Führungskräfte, die mit der Gestaltung einer zukunftsfähigen Arbeitskultur betraut sind. Bislang wurden Projekte wie „Arbeit x anders“ mit dem Fraunhofer IAO und Flächenoptimierungen durch das BIM umgesetzt, während die ITDZ technische Ressourcen und die VAk Beratung sowie Fortbildungen anbietet. Langfristig soll New Work zur etablierten Arbeitskultur werden, unterstützt durch transparente Kommunikation, Feedbackmechanismen und die Einbindung externer Expertise.
Die Broschüre „Einführung neuer Arbeitsformen – New Work im öffentlichen Dienst“ steht im Downloadbereich unter dem Buchstaben E zur Verfügung.
Aufbau und Implementierung von Aktionswochen und Beschäftigtennetzwerken im Land Berlin
Vom 14. bis 18. Juli 2025 fand zum zweiten Mal die Queere Aktionswoche der Berliner Verwaltung statt. Sie wurde von der Leitstelle Diversity der Abteilung Landespersonal ins Leben gerufen und geht auf den LSBTIQ+ Aktionsplan des Landes Berlin zurück. Unter dem Motto „LSBT… was? Ein Blick hinter die Buchstaben und auf die Vielfalt“ bot die Woche berlinweit Veranstaltungen, Aktionen und Austauschformate – offen für alle Beschäftigten, unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Ziel war es, Wissen zu queeren Themen zu vermitteln, Perspektivwechsel zu ermöglichen und ein respektvolles Miteinander zu stärken. Insgesamt beteiligten sich 21 Behörden mit Beiträgen wie Regenbogenbeflaggung, Workshops, Fachveranstaltungen, Dialogformaten und kreativen Mitmachaktionen. Die Auftaktveranstaltung fand am 15. Juli 2025 in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung statt. Mit der Aktionswoche setzt das Land Berlin ein klares Zeichen: Für Vielfalt, Sichtbarkeit und Wertschätzung queerer Beschäftigter – und gegen Diskriminierung im Arbeitskontext.
Parallel dazu werden im Land Berlin verschiedene Beschäftigtennetzwerke etabliert, die den Austausch fördern und Diversität sichtbar machen. Das Regenbogennetzwerk (externer Link), das sich auf das Merkmal LSBTIQ+ konzentriert, ist bereits erfolgreich etabliert und dient als Vorbild für weitere Formate. Zwei weitere Netzwerke – für Beschäftigte mit Migrationsgeschichte sowie für Nachwuchskräfte mit Behinderung – befinden sich aktuell im Aufbau. Die Abteilung Landespersonal unterstützt die Gründungsphasen und gibt erste Impulse, das Ziel ist jedoch, dass die Netzwerke langfristig eigenständig getragen und von engagierten Beschäftigten aktiv gestaltet werden.
Die Teilnahme an den Netzwerken steht allen Beschäftigten offen, die sich den jeweiligen Merkmalen zugehörig fühlen. Neben der gegenseitigen Unterstützung fördern sie den behördenübergreifenden Austausch und stärken die Netzwerkkompetenz.
Neue Rahmendienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (RDV BEM) in Kraft
Die Rahmendienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (RDV BEM) wurde im September 2025 erfolgreich abgeschlossen und landesweit veröffentlicht. Mit ihr wurde ein einheitlicher Rahmen für die Durchführung des BEM in den Dienststellen des Landes Berlin geschaffen.
Im Zuge des Abstimmungsprozesses wurde die ursprüngliche Bezeichnung „RDV Prävention“ angepasst. Die Umbenennung in „RDV BEM“ dient insbesondere der klareren inhaltlichen Fokussierung auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 167 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der besseren Abgrenzung zu weiteren Regelungsbereichen des Gesundheitsmanagements. Zugleich wird durch die Bezeichnung die Verständlichkeit und unmittelbare Einordnung in der Praxis verbessert.
Erstmals wurde eine Rahmendienstvereinbarung im Gesundheitsmanagement durch einen ausführlichen Leitfaden sowie standardisierte Musteranlagen ergänzt, darunter Erstanschreiben, Rückmeldebögen, Checklisten und Dokumentationsvorlagen. Diese werden zentral über die Seiten des landesweiten Gesundheitsmanagements im Beschäftigtenportal zur Verfügung gestellt und laufend gepflegt.
Insgesamt stellt die RDV BEM einen wesentlichen Baustein zur Stärkung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements dar und schafft eine verbindliche und zugleich praxisnahe Grundlage für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Berliner Verwaltung.
Neue Rahmendienstvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten vor Gewalt im Berliner Landesdienst (RDV Gewaltschutz) in Kraft
Die Rahmendienstvereinbarung wurde am 17. November 2025 durch die Senatsverwaltung für Finanzen und den Hauptpersonalrat unterzeichnet und ist unmittelbar in Kraft getreten.
Mit der Vereinbarung wird der Gewaltschutz im Berliner Landesdienst systematisch gestärkt. Sie schafft erstmals einen landesweit einheitlichen Rahmen, um Gewalt am Arbeitsplatz vorzubeugen, Beschäftigte im Umgang mit potenziell gewaltbehafteten Situationen zu unterstützen und im Ernstfall klare Handlungsorientierung zu geben. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zu sicheren Arbeitsbedingungen und einer verlässlichen Fürsorgekultur in der Berliner Verwaltung.
Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist ein zentraler Baustein einer modernen und familienfreundlichen Arbeitskultur in der Berliner Verwaltung. Ziel ist es, Beschäftigte aktiv dabei zu unterstützen, berufliche Anforderungen und persönliche Lebenssituationen in Einklang zu bringen.
Mit dem Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin (GfA) werden Dienststellen ausgezeichnet, die sich systematisch mit Fragen der Vereinbarkeit auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen im Rahmen eines Auditierungsprozesses entwickeln und umsetzen.
Seit der Einführung des GfA im Jahr 2023 wurden 21 Behörden zertifiziert, sieben davon bereits erfolgreich reauditiert. Für das Jahr 2026 ist die Reauditierung von neun weiteren Behörden vorgesehen.
Ein zentraler Bestandteil des Gütesiegels ist zudem die behördenübergreifende Vernetzung der Ansprechpersonen. Sie stärkt den fachlichen Austausch, unterstützt die Weiterentwicklung konkreter Maßnahmen und trägt dazu bei, Vereinbarkeit als festen Bestandteil der Organisationskultur in der Berliner Verwaltung zu verankern.
Mehr Informationen zum Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin unter: www.berlin.de/gfa
Neue Rahmendienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit in Kraft
Am 25. März 2026 wurde die neue Rahmendienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit im Land Berlin durch die Senatsverwaltung für Finanzen und den Hauptpersonalrat unterzeichnet. Sie ist unmittelbar in Kraft getreten und ersetzt die bislang geltende Vereinbarung aus dem Jahr 2019.
Mit der Neufassung wurden die Rahmenbedingungen für alternierende Telearbeit zeitgemäß fortgeschrieben. Ziel ist es, flexible Arbeitsformen weiter zu stärken und zugleich verlässliche Regelungen für Beschäftigte und Dienststellen zu gewährleisten. Die Vereinbarung trägt damit insbesondere zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.
Projekt Home Base
Das Projekt „Home Base – Deine Ausbildung. Dein Zuhause. Dein Berlin.“ der Senatsverwaltung für Finanzen verfolgt das Ziel, Auszubildende und dual Studierende des Landes Berlin durch bezahlbaren Wohnraum gezielt zu unterstützen und damit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu stärken. In Kooperation mit der berlinovo wurde ein Kontingent von 145 geförderten Einzelapartments in Berlin-Wedding geschaffen, die zu einer reduzierten Inklusivmiete angeboten werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Nachwuchskräfte in ausgewählten Mangelberufen sowie an Personen, die für ihre Ausbildung neu nach Berlin ziehen.
Zentrale Aspekte des Projekts sind die Bereitstellung eines begrenzten Kontingents an Wohnplätzen, klar definierte Zugangsvoraussetzungen sowie ein strukturierter Bewerbungsprozess über die jeweiligen Ausbildungsbereiche. Die Projektlaufzeit ist zunächst bis Februar 2029 angesetzt und dient dazu, praktische Erfahrungen im Umgang mit gefördertem Wohnraum für Nachwuchskräfte zu sammeln. Zielgruppe sind ausschließlich Auszubildende und dual Studierende des unmittelbaren Landesdienstes.
Mehr Informationen (externer Link) zum Projekt Home Base auf dem Berliner Karriereportal.

Zusammenwirken von Digitalisierung und Personalentwicklung
Die neue Beihilfe App (Landesverwaltungsamt)

Mit der Berliner Beihilfe-App steht den beamteten Dienstkräften des Landes Berlin seit Frühjahr 2025 die vollständig digitale Abwicklung ihrer Beihilfeangelegenheiten zur Verfügung. Die App ermöglicht die sichere, verschlüsselte Übermittlung von Belegen, das Nachverfolgen des Bearbeitungsstands sowie den digitalen Empfang von Beihilfebescheiden direkt in der App. Rund 70.000 aktive Nutzende verwenden bereits die Berliner Beihilfe-App. Über 70 % der Anträge erreichen den Beihilfeservice inzwischen auf digitalem Weg. Die neue Version der App für iOS und Android ergänzt das bestehende Angebot um zusätzliche Funktionen wie den digitalen Rückkanal für Beihilfebescheide oder die parallele Nutzung auf mehreren Geräten. Die Einführung der App ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem modernen, nutzerfreundlichen Beihilfeservice im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Berliner Verwaltung.
Für weiterführende Informationen oder Unterstützung steht der Beihilfeservice des Landesverwaltungsamtes unter beihilfe-app@lvwa.berlin.de zur Verfügung. Ein Flyer zur Berliner Beihilfe-App steht im Downloadbereich unter dem Buchstaben B zur Verfügung.
Digitale Sprechstunden zu Personalentwicklungsfragen
Zur Sicherung von Transparenz und frühem Praxisfeedback bietet die Abteilung Landespersonal projektbezogene Online-Sprechstunden an. In kompakten Slots (in der Regel 30–60 Minuten, wöchentlich oder zweiwöchentlich) können sich die Dienststellen gezielt einwählen, Fragen klären und Hinweise direkt mit den zuständigen Referaten besprechen. Eingesetzt wurde das Format unter anderem bei der Entwicklung des Führungsleitbildes, der Beschäftigtenbefragung „Impuls Berlin“ sowie zum Pilotprojekt Solidarisches Grundeinkommen (SGE). Die digitalen Sprechstunden haben sich als niedrigschwelliges Beteiligungsformat bewährt: Sie beschleunigen Abstimmungen, reduzieren Missverständnisse und erhöhen die Anschlussfähigkeit von Lösungen für die Praxis. Das Format wird bei Bedarf für weitere Themen wieder aufgegriffen.
Aktualisierter Versorgungsrechner online (Landesverwaltungsamt)
Seit dem 8. September steht auf der Website des Landesverwaltungsamtes Versorgungsauskunft.Berlin (externer Link) ein aktualisierter Versorgungsrechner zur Verfügung, der die neuen Altersgrenzen im Beamtenversorgungsrecht berücksichtigt. So können sich beamtete Dienstkräfte weiterhin eigenständig und zuverlässig über ihre Versorgungsansprüche informieren. Für beamtete Dienstkräfte, die noch im Jahr 2025 regulär in den Ruhestand eintreten, bleibt die bisherige Version parallel zur neuen Version bis Ende des Jahres online verfügbar.
Zusätzlich arbeitet das Landesverwaltungsamt an zwei weiteren digitalen Angeboten zur Versorgungsauskunft. Neben einem Tool zur Berechnung des abschlagsfreien Ruhestandseintritts wird in den nächsten Monaten auch ein KI-gestützter Chatbot zur Versorgungsberechnung bereitstehen. Damit sollen die Wartezeiten für eine Versorgungsauskunft reduziert werden.
Die Zentrale Auskunftsstelle informiert auf Antrag auch weiterhin darüber, wie sich geplante Arbeitszeitreduzierungen oder Beurlaubungen auf die künftige Versorgung auswirken. Außerdem besteht derzeit eine Kulanzregelung für aktive beamtete Dienstkräfte: die Auskunftsstelle informiert über die Pensionierung zur Antragsaltersgrenze für all diejenigen, deren Geburtsmonate bis zu drei Jahre vom Erreichen des 63. Lebensjahres entfernt sind. Für Schwerbehinderte gilt eine zusätzliche Kulanz von drei Jahren. Die betroffenen Geburtsjahrgänge werden monatlich aktualisiert.
Weitere Informationen und den Versorgungsrechner sind unter https://versorgungsauskunft.berlin.de/ (externer Link) zu finden.
